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BNotO § 55 (Law)
...r die Dauer der vorläufigen Amtsenthebung in Verwahrung zu nehmen. § 45 Abs. 2, 4 und 5 gilt entsprechend. (2) Der Notar hat sich während der Dauer der vorläufigen Amtsenthebung jeder Amtsha...
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BNotO Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitte I und IV (Law)
...r Praxis bestellt sind, werden nach ihrer Zulassung bei einem Gericht in Berlin, in dem das Grundgesetz bisher nicht galt, zu Anwaltsnotaren nach der Bundesnotarordnung bestellt. Sie gehören der Notar...