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BWO 1985 § 48 Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörde (Law)
...zbuches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine s...
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BWO 1985 Anlage 27 (zu § 48 Abs. 1) (Law)
...zbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerb...