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BewG § 66 Geschäftsführung (Law)
(1) Der Vorsitzende führt die Geschäfte des Bewertungsbeirats und leitet die Verhandlungen. Das Bundesministerium der Finanzen kann eine Geschäftsordnung für den Bewertungsbeirat erlassen. (...
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BewG Anlage 15 (zu § 163 Abs. 4 und § 164 Abs. 2) (Law)
...III. Ertragsklasse und schlechter 25 ...
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BewG § 15 Jahreswert von Nutzungen und Leistungen (Law)
(1) Der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme ist, wenn kein anderer Wert feststeht, zu 5,5 Prozent anzunehmen. (2) Nutzungen oder Leistungen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Ko...