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BNotO § 102 (Law)
Der Vorsitzende, der mindestens Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht sein muss, seine Stellvertreter sowie die richterlichen Beisitzer und ihre Stellvertreter werden von dem Präsidium des Oberlan...
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BNotO § 91 (Law)
(1) Die Bundesnotarkammer erhebt von den Notarkammern Beiträge, die zur Deckung des persönlichen und sachlichen Bedarfs bestimmt sind. (2) Die Höhe der Beiträge wird von der Vertreterversamm...
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BNotO Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitte I und IV (Law)
...III, Gliederungsnummer 303-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1981 (BGBl. I S. 803). ...