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SprengV 2 Anlage 4 zum Anhang Sicherheitsabstände nach Nummer 3.2.2 des Anhangs für Lager mit sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen der Lagergruppen I bis III (Law)
...III (1) Bei der Aufbewahrung von Stoffen dieser Lagergruppe ist bei einer Nettomasse bis einschließlich 200 kg ein Sicherheitsabstand nicht erforderlich. ...
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SprengV 2 Anlage 3 zum Anhang Schutzabstände nach Nummer 3.2.2 des Anhangs für Lager mit sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen der Lagergruppen I bis III (Law)
...III (1) Bei der Aufbewahrung von Stoffen dieser Lagergruppe ist bei einer Nettomasse bis einschließlich 200 kg ein Schutzabstand nicht erforderlich. Es muss jedoch sic...
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SprengV 2 § 2 Allgemeine Anforderungen (Law)
(1) Explosionsgefährliche Stoffe sind nach den Vorschriften des Anhangs dieser Verordnung und im Übrigen nach dem Stand der Technik, den sonstigen gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie de...
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SprengV 2 Anhang Zu § 2 der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) (Law)
...III 3.1.2 Lagergruppenzuordnung 3.2 ...
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SprengV 2 § 1 Anwendungsbereich (Law)
(1) Die Verordnung gilt für die Aufbewahrung von explosionsgefährlichen Stoffen (Explosivstoffe und sonstige explosionsgefährliche Stoffe). (2) Die Verordnung gilt nicht für exp...
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SprengV 2 § 9 (Berlin-Klausel) (Law)
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SprengV 2 § 4 Lager- und Verträglichkeitsgruppenzuordnung (Law)
(1) Wer explosionsgefährliche Stoffe, die in der vorgesehenen Verpackung von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (Bundesanstalt) noch keiner Lagergruppe zugeordnet sind, ...
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SprengV 2 § 8 (weggefallen) (Law)
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SprengV 2 § 10 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften) (Law)
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SprengV 2 § 5 Bauartzulassung (Law)
(1) Der Antrag auf Erteilung der Bauartzulassung für Bauteile oder Systeme eines Lagers, insbesondere für Schranklager, ist bei der nach § 17 Abs. 4 des Gesetzes zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde...
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SprengV 2 § 6 Freistellung vom Genehmigungsvorbehalt (Law)
Kleine Mengen von explosionsgefährlichen Stoffen nach Nummer 4 des Anhangs dürfen ohne Genehmigung nach § 17 des Gesetzes aufbewahrt werden. Die Erlaubnisvorbehalte nach den §§ 7 und 27 des Gesetzes b...
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SprengV 2 Anlage 2 zum Anhang Sicherheitsabstände nach Nummer 2.2.2 des Anhangs für Lager mit Explosivstoffen der Lagergruppen 1.1 bis 1.4 (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 3556 - 3563; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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SprengV 2 § 3 Ausnahmen (Law)
Die zuständige Behörde kann auf schriftlichen oder elektronischen Antrag Ausnahmen von den Vorschriften des Anhangs zu dieser Verordnung zulassen, wenn 1. ...
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SprengV 2 § 7 Ordnungswidrigkeiten (Law)
Ordnungswidrig im Sinne des § 41 Abs. 1 Nr. 16 des Sprengstoffgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 5 Abs. 5 das Zulassungszeichen nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise...
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SprengV 2 Anlage 5 zum Anhang Verträglichkeitsgruppen nach Nummer 2.7 des Anhangs (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1688) Verträglichkeits- ...
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SprengV 2 Anlage 7 zum Anhang Aufbewahrung kleiner Mengen im nicht gewerblichen Bereich nach Nummer 4 des Anhangs Maximal zulässige Nettoexplosivstoffmassen/Nettomassen in kg (Law)
...III n. z. 5 20 ...
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SprengV 2 Anlage 1 zum Anhang Schutzabstände nach Nummer 2.2.2 des Anhangs für Lager mit Explosivstoffen der Lagergruppen 1.1 bis 1.4 (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 3555; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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SprengV 2 Anlage 6 zum Anhang Aufbewahrung kleiner Mengen im gewerblichen Bereich nach Nummer 4 des Anhangs Maximal zulässige Nettoexplosivstoffmassen/Nettomassen in kg (Law)
...III 60 20 75 150 200 200 ...