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AktGEG § 21 Heilung der Nichtigkeit von Jahresabschlüssen (Law)
§ 256 Abs. 6 des Aktiengesetzes über die Heilung der Nichtigkeit von Jahresabschlüssen gilt auch für Jahresabschlüsse, die vor dem Inkrafttreten des Aktiengesetzes festgestellt worden sind; jedoch ble...
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AktGEG Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel III Sachgebiet D Abschnitt III (Law)
...III Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: ... ...