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BBauG § 213 Ordnungswidrigkeiten (Law)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. wider besseres Wissen unrichtige Angaben macht oder unrichtige Pläne oder Unterlagen vorlegt,...
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BBauG § 82 Beschluss über die vereinfachte Umlegung (Law)
(1) Die Gemeinde setzt nach Erörterung mit den Eigentümern durch Beschluss die neuen Grenzen sowie die Geldleistung fest und regelt in ihm, soweit es erforderlich ist, die Neuordnung und zu diesem Zwe...