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BEG § 237 (Law)
(1) In den Fällen der §§ 81, 85, 85a, 86, 93, 97, 97a, 98 wird das Wahlrecht nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Verfolgte auf Grund bisheriger Vorschriften, nach denen ein Wahlrecht dieser Art nich...
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BEG § 84 (Law)
Das Wahlrecht nach § 81 ist bis zum Ablauf einer Frist von drei Monaten oder, wenn der Verfolgte im außereuropäischen Ausland wohnt, bis zum Ablauf einer Frist von sechs Monaten durch Erklärung gegenü...