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LAG § 239 Schadensberechnung bei Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage (Law)
(1) Bei Feststellung des einem Vertriebenen, Kriegssachgeschädigten oder Ostgeschädigten durch den Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage (§ 12 Abs. 1 Nr. 4, § 13 Abs. 1 Nr. 4, § 14)...
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LAG Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel II Sachgebiet D Abschnitt III (Law)
...III Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: ... ...