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BeamtVG § 40 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie (Law)
Verwandten der aufsteigenden Linie, deren Unterhalt zur Zeit des Dienstunfalles ganz oder überwiegend durch den Verstorbenen (§ 39 Abs. 1) bestritten wurde, ist für die Dauer der Bedürftigkeit ein Unt...
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BeamtVG Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kap. XIX Sachgebiet A Abschnitt III (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: ... 9. ...