2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
BeschussV Anlage III Prüfvorschriften für Patronen- und Kartuschenmunition (Law)
...III 1 ...
-
BeschussV § 40 Lagerung von Munition (Law)
(1) Wer gewerbsmäßig Munition oder Geschosse mit Reizstoffen vertreibt oder anderen überlässt, darf sie nur in der verschlossenen Originalverpackung des Herstellers verwahren. Geöffnete kleinste Verpa...