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AgrStatG § 53 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale (Law)
Die Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über Hennenhaltung und Eiererzeugung erhoben.
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AgrStatG § 98 Übermittlung, Verwendung und Veröffentlichung von Einzelangaben (Law)
(1) Die Übermittlung von Einzelangaben an die zuständigen obersten Bundes- oder Landesbehörden ist im Rahmen des § 16 Absatz 4 des Bundesstatistikgesetzes zugelassen. (2) Die statistischen Ä...