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BWO 1985 § 71 Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse (Law)
(1) Sobald das Wahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt ist, meldet es der Wahlvorsteher der Gemeindebehörde, die die Wahlergebnisse aller Wahlbezirke der Gemeinde zusammenfasst und dem Kreiswahlleiter...
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BWO 1985 Anlage 28 (zu § 71 Abs. 7 und § 75 Abs. 4) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 46 - 47 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...