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BesÜV2Bek 1994-01-14 Anlage II A (Anlage IV des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1994, 130 - 132 1. Bundesbesoldungsordnung A ...
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BesÜV2Bek 1994-01-14 Anlage I A (Anlage IV des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1994, 122 - 124 1. Bundesbesoldungsordnung A ...
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HGB § 278 (weggefallen) (Law)
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FamFG § 278 Anhörung des Betroffenen (Law)
(1) Das Gericht hat den Betroffenen vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts persönlich anzuhören. Es hat sich einen persönlichen Eindruck von dem Betroffene...
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BesÜV2Bek 1994-01-14 (XXXX) (Law)
...IV, V, VIII und IX des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 1992 (BGBl. I S. 409), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 213...
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StGB § 278 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (Law)
Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres W...
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LAG § 278 Verhältnis zur Entschädigungsrente (Law)
(1) Der nach § 266 Abs. 2 ermittelte Grundbetrag gilt durch die Gewährung von Unterhaltshilfe auf Lebenszeit in folgender Höhe als in Anspruch genommen (Sperrbetrag): ...
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ZPO § 278 Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich (Law)
(1) Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein. (2) Der mündlichen Verhandlung geht zum Zwecke der g...
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SGB 6 § 278 Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Nachversicherung (Law)
(1) Mindestbeitragsbemessungsgrundlage ist für Zeiten 1. bis zum 31. Dezember 1956 ein monatliches Arbeitsentgelt von 150 Deutsc...
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ZustAOBeih IV. (Law)
Die nach dieser Anordnung zuständigen Stellen führen den im Rahmen der Aufgabenübertragung erforderlich werdenden Schriftwechsel mit den obersten Dienstbehörden (§ 49 des Beamtenversorgungsgesetzes un...
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UmwG 1995 § 278 Anmeldung des Formwechsels (Law)
(1) Auf die Anmeldung nach § 198 ist § 222 Abs. 1 und 3 entsprechend anzuwenden. (2) Ist der formwechselnde Verein nicht in ein Handelsregister eingetragen, so hat sein Vorstand den bevorste...
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BesÜV2Bek 1994-01-14 Anlage I D (Anlage IX des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1994, S. 127 - 129) ...
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BesÜV2Bek 1993-06-02 Anlage IV A (Anlage IV des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1993, 804 - 806) ...
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EinigVtr Anlage I Kap IV A II Anlage I Kapitel IV (Law)
Bundesrecht wird wie folgt aufgehoben, geändert oder ergänzt: 1. Altsparergesetz in der im Bundesgesetzblatt ...
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EinigVtr Anlage II Kap IV III Anlage II Kapitel IV (Law)
...ivaten Gartenbaubetriebe und anderen hauptberuflichen Pflanzenproduzenten vom 22. August 1990 (GBl. I Nr. 56 S. 1269) mit folgender Maßgabe: Sie bleiben bis zum 31. Dez...
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AltholzV Anhang IV (zu § 6) (Law)
...iv aufgeschlossen. Die Chlorid- und Fluoridgehalte in der Aufschlusslösung werden mit Ionenchromatographie gemäß DIN EN ISO 10304, Teil 1 (Ausgabe April 1995) bestimmt. Die Ergebnisse sind in Milligra...
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InsO § 278 Mittel zur Lebensführung des Schuldners (Law)
(1) Der Schuldner ist berechtigt, für sich und die in § 100 Abs. 2 Satz 2 genannten Familienangehörigen aus der Insolvenzmasse die Mittel zu entnehmen, die unter Berücksichtigung der bisherigen Lebens...
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SGB 5 § 278 Arbeitsgemeinschaft (Law)
(1) In jedem Land wird eine von den Krankenkassen der in Absatz 2 genannten Kassenarten gemeinsam getragene Arbeitsgemeinschaft "Medizinischer Dienst der Krankenversicherung" errichtet. Die ...
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AO 1977 § 278 Beschränkung der Vollstreckung (Law)
(1) Nach der Aufteilung darf die Vollstreckung nur nach Maßgabe der auf die einzelnen Schuldner entfallenden Beträge durchgeführt werden. (2) Werden einem Steuerschuldner von einer mit ihm z...
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BGB § 278 Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte (Law)
Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. ...