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Urteil vom Bundesfinanzhof (6. Senat) - VI R 37/15 (Urteil)
...B. Senatsurteil vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01, BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 2010 VI R 45/09, BFHE 230, 348, BStBl II 2011, 45, und in BFHE 227, 1, BStBl I...
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Urteil vom Bundesfinanzhof (10. Senat) - X R 15/09 (Urteil)
...Bereich der Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten nicht bestanden hätten (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01, BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407, unter II.3.c). Demgegenüber verbliebe für den ...
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Vorlagebeschluss vom Bundesfinanzhof (6. Senat) - VI R 8/12 (Urteil)
...ber habe damit aber nicht die Abziehbarkeit von Betriebsausgaben oder Werbungskosten einschränken wollen. Denn § 10 Abs. 1 Satz 1 EStG a.F., der den Vorrang des Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenab...
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Vorlagebeschluss vom Bundesfinanzhof (6. Senat) - VI R 38/12 (Urteil)
...ber habe damit aber nicht die Abziehbarkeit von Betriebsausgaben oder Werbungskosten einschränken wollen. Denn § 10 Abs. 1 Satz 1 EStG a.F., der den Vorrang des Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenab...
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Vorlagebeschluss vom Bundesfinanzhof (6. Senat) - VI R 61/11 (Urteil)
...ber habe damit aber nicht die Abziehbarkeit von Betriebsausgaben oder Werbungskosten einschränken wollen. Denn § 10 Abs. 1 Satz 1 EStG a.F., der den Vorrang des Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenab...
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Vorlagebeschluss vom Bundesfinanzhof (6. Senat) - VI R 72/13 (Urteil)
...ber habe damit aber nicht die Abziehbarkeit von Betriebsausgaben oder Werbungskosten einschränken wollen. Denn § 10 Abs. 1 Satz 1 EStG a.F., der den Vorrang des Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenab...
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Vorlagebeschluss vom Bundesfinanzhof (6. Senat) - VI R 2/12 (Urteil)
...ber habe damit aber nicht die Abziehbarkeit von Betriebsausgaben oder Werbungskosten einschränken wollen. Denn § 10 Abs. 1 Satz 1 EStG a.F., der den Vorrang des Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenab...
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Vorlagebeschluss vom Bundesfinanzhof (6. Senat) - VI R 2/13 (Urteil)
...ber habe damit aber nicht die Abziehbarkeit von Betriebsausgaben oder Werbungskosten einschränken wollen. Denn § 10 Abs. 1 Satz 1 EStG a.F., der den Vorrang des Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenab...