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Beschluss vom Bundesfinanzhof (10. Senat) - X B 120/10 (Urteil)
...r Zweck der Tarifvergünstigung darin bestehe, die zusammengeballte Realisierung der während vieler Jahre entstandenen stillen Reserven nicht nach dem progressiven Einkommensteuertarif zu versteuern, s...
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Beschluss vom Bundesfinanzhof (1. Senat) - I B 99/14 (Urteil)
...rische Prozessbeteiligte dieser Vermutung aber --wie hier in Form der schriftsätzlich und in der mündlichen Verhandlung gemachten Ausführungen zu der programmgestützten Veranlagung und zu der Markieru...
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Urteil vom Bundesfinanzhof (1. Senat) - I R 2/10 (Urteil)
...r die Grunderwerbsteuern in ihrer Steuerbilanz zum 30. September 2000 als Betriebsausgaben ab. In ihrer Handelsbilanz --nicht aber in der Steuerbilanz-- aktivierte die Klägerin die Grunderwerbsteuern ...
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Urteil vom Bundesfinanzhof (10. Senat) - X R 29/14 (Urteil)
...rin) unterhielt einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag und beantragte im Streitjahr 2010 bei der Beklagten und Revisionsklägerin (Deutsche Rentenversicherung Bund, Zentrale Zulagenstelle für Alter...
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Urteil vom Bundesfinanzhof (1. Senat) - I R 108/10 (Urteil)
...iviert und entsprechend der Dauer der jeweiligen Arbeitsverträge abgeschrieben. Auf dieser Grundlage wurde der Kläger im Streitjahr 1999 besteuert. Nach einer Beratung des DFB mit den Steuerberatern u...
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Urteil vom Bundesfinanzhof (9. Senat) - IX R 50/13 (Urteil)
...ivilrechtlich nicht vorhandenen grundstücksbezogenen Erwerbsvorgang. Die Fiktion des Grundstücksübergangs gilt nur im Rahmen der Grunderwerbsteuer, während zivilrechtlich die Identität der grundbesitz...
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Urteil vom Bundesfinanzhof (4. Senat) - IV R 29/07 (Urteil)
...r Rechtsprechung des BVerfG besonderer Rechtfertigung, wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert. Der Bürger wird in seinem Vert...
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Beschluss vom Bundesfinanzhof (1. Senat) - I B 111/11 (Urteil)
...r 2010 erhöhten. Die Y-GmbH trat mit ihren Rückzahlungs- und Zinsansprüchen im Rang hinter die Ansprüche der übrigen Gläubiger zurück. Ferner verbürgten sich der unmittelbare Gesellschafter X und der ...