Urteil vom Bundesarbeitsgericht (8. Senat) - 8 AZR 45/13 (Urteil)
...richteten rechtswidrigen Eingriff hat der Kläger nicht vorgetragen. Dass die Rundschreiben keinen „gezielten Eingriff“ in Rechte oder Rechtsgüter des Klägers darstellen, bedarf keiner weiteren Erörter...