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AAppO Anlage 13 (zu § 17 Abs. 3) (Law)
...iver und quantitativer Verfahren zur Analyse von Arzneistoffen, Hilfsstoffen und Schadstoffen (Kationen, Anionen und Neutralstoffen) einschließlich der Arzneibuch-Methoden; Analytik funktioneller Grup...
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AAppO Anlage 14 (zu § 18 Abs. 3) (Law)
...iver Arzneistoffe; Bioreaktivität und Biotransformation der Wirkstoffe und Xenobiotika; Qualitative und quantitative Beziehungen zwischen Struktur und pharmakokinetischen sowie p...
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AAppO § 14 Störung oder Täuschung (Law)
Stört ein Prüfling den ordnungsgemäßen Ablauf einer Prüfung in erheblichem Maße oder unternimmt er eine Täuschung, so kann das Landesprüfungsamt, bei mündlichen Prüfungen im Benehmen mit der Prüfungsk...
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AAppO § 13 Rücktritt und Versäumnis (Law)
(1) Nach der Zulassung zu einem Prüfungsabschnitt ist ein Rücktritt von einer Prüfung nur mit Genehmigung des Landesprüfungsamtes zulässig. Der Prüfling hat die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglic...