Schlussantrag des Generalanwalts vom Europäischer Gerichtshof - C-668/17 P (Urteil)
...iv und quantitativ beschränkt, zumindest soweit diese Marke auf dem Wettbewerbsmarkt der Arzneimittel eingesetzt werden könnte.
77. Es ist darauf hinzuweisen, dass nicht zugelassene Arzneimittel...