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ABBergV § 13 Arbeitsstätten zur Aufsuchung und Gewinnung durch Bohrungen einschließlich der Aufbereitung, Untergrundspeicherung, Wiedernutzbarmachung (Law)
(1) Der Unternehmer hat Arbeitsstätten, 1. in denen Bodenschätze durch Bohrungen aufgesucht oder gewonnen und damit im Zusammenh...
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ABBergV Anhang 3 (zu § 13) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1995, 1482 - 1484; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote) ...