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AktG § 187 Zusicherung von Rechten auf den Bezug neuer Aktien (Law)
(1) Rechte auf den Bezug neuer Aktien können nur unter Vorbehalt des Bezugsrechts der Aktionäre zugesichert werden. (2) Zusicherungen vor dem Beschluß über die Erhöhung des Grundkapitals sin...
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AktG § 89 Kreditgewährung an Vorstandsmitglieder (Law)
(1) Die Gesellschaft darf ihren Vorstandsmitgliedern Kredit nur auf Grund eines Beschlusses des Aufsichtsrats gewähren. Der Beschluß kann nur für bestimmte Kreditgeschäfte oder Arten von Kreditgeschäf...