-
BewG § 44 Geringstland (Law)
(1) Zum Geringstland gehören die Betriebsflächen geringster Ertragsfähigkeit, für die nach dem Bodenschätzungsgesetz keine Wertzahlen festzustellen sind. (2) Geringstland ist mit einem Hekta...
-
BewG Anlage 15 (zu § 163 Abs. 4 und § 164 Abs. 2) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 3060; bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
-
BewG § 15 Jahreswert von Nutzungen und Leistungen (Law)
(1) Der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme ist, wenn kein anderer Wert feststeht, zu 5,5 Prozent anzunehmen. (2) Nutzungen oder Leistungen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Ko...