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EuWO 1988 § 53 Schluß der Wahlhandlung (Law)
Sobald die Wahlzeit abgelaufen ist, wird dies vom Wahlvorsteher bekanntgegeben. Von da ab dürfen nur noch die Wähler zur Stimmabgabe zugelassen werden, die sich im Wahlraum befinden. Der Zutritt zum W...
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EuWO 1988 § 71 Abschließende Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlgebiet (Law)
(1) Der Bundeswahlleiter prüft die Wahlniederschriften der Landeswahlausschüsse. Er ermittelt nach den Niederschriften der Landeswahlausschüsse sowie der Kreis- und Stadtwahlausschüsse ...
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EuWO 1988 Anlage 30 (zu § 71 Abs. 4) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2634 - 2636; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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EuWO 1988 Anlage 26 (zu § 65 Abs. 3, § 68 Abs. 6, § 69 Abs. 1 und 4, § 70 Abs. 1 und 4 und § 71 Abs. 1) (Law)
(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle über Wahlergebnisse, Fundstelle: BGBl. I 2003, 2622)