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EuWO 1988 § 70 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Land (Law)
(1) Der Landeswahlleiter prüft die Wahlniederschriften der Kreis- und Stadtwahlausschüsse und stellt danach die endgültigen Wahlergebnisse in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes (...
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EuWO 1988 Anlage 15 (zu § 32 Abs. 4 Nr. 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2003, 2594; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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EuWO 1988 § 15 Eintragung der wahlberechtigten Deutschen in das Wählerverzeichnis (Law)
(1) Von Amts wegen sind in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten einzutragen, die am 35. Tage vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde gemeldet sind ...
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EuWO 1988 Anlage 29 (zu § 70 Abs. 4) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2632 - 2633; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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EuWO 1988 Anlage 26 (zu § 65 Abs. 3, § 68 Abs. 6, § 69 Abs. 1 und 4, § 70 Abs. 1 und 4 und § 71 Abs. 1) (Law)
(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle über Wahlergebnisse, Fundstelle: BGBl. I 2003, 2622)