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TAppV § 60 Ausbildungsstätten, Dauer (Law)
Ein Teil des Praktikums nach § 57 Abs. 2 von mindestens 75 Stunden innerhalb von zwei Wochen und höchstens 350 Stunden innerhalb von acht Wochen kann abgeleistet werden ...
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TAppV Anlage 10 (zu § 59 Abs. 3) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 1853 ........................................................
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TAppV § 10 Form der Prüfung (Law)
(1) Die Prüfung kann schriftlich, elektronisch, mündlich, durch Lösung schriftlich gestellter Aufgaben, bei denen anzugeben ist, welche der mit den Aufgaben vorgelegten Antworten für zutreffend gehalt...
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TAppV Anlage 11 (zu § 60 Satz 2) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 1854 ........................................................