-
RAG 21 § 10 (Law)
...zahlende Betrag mit 1,069 zu vervielfältigen ist.
-
RAG 21 § 4 (Law)
(1) Die übrigen Renten sind so anzupassen, daß sich eine Rente ergibt, wie sie sich ergeben würde, wenn der nach § 5 dieses Artikels zu ermittelnde Anpassungsbetrag für Bezugszeiten vom 1. Januar 1979...
-
RAG 21 § 14 (Law)
...zahlter Beträge findet nicht statt. Die Berichtigung ist nur innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt, von dem an die Anpassung der Leistung nach diesem Gesetz wirksam wird, zulässig. ...
-
RAG 21 § 7 (Law)
...Zahlbetrag ergibt, wie er sich bei Anwendung des Saarländischen Gesetzes Nr. 345 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 1953 (Amtsblatt des Saarlandes S. 520) und der Vorschriften dieses Geset...
-
RAG 21 § 11 (Law)
Der vervielfältigte Jahresarbeitsverdienst darf den Betrag von 36.000 Deutsche Mark nicht übersteigen, es sei denn, daß gemäß § 575 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Reichsversicherungsordnung ein höherer Betra...
-
RAG 21 § 13 (Law)
...Zahlbetrag, ist dieser weiterzuzahlen. (2) Ist eine Geldleistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung, die auf Grund der bisherigen gesetzlichen Vorschriften festgestellt worden ist oder ...
-
RAG 21 § 16 (Law)
...Zahl der versicherungspflichtig Beschäftigten oder überschreitet die Zahl der Rentenempfänger die Annahmen des Rentenanpassungsberichts 1978 für den gleichen Zeitraum wesentlich, hat die Bundesregieru...
-
RAG 21 § 1 (Law)
-
-
RAG 21 § 5 (Law)
...zahlbetrag für den nach Satz 1 maßgebenden Monat ergeben würde. (2) In den Fällen, in denen für den nach Absatz 1 Satz 1 maßgebenden Monat keine Rente gezahlt worden ist oder sich der Zahlbe...
-
RAG 21 § 6 (Law)
(1) Bei Renten aus der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten, die nach § 4 dieses Artikels angepaßt werden, findet Artikel 2 § 34 des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes od...
-
RAG 21 § 8 (Law)
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten im Saarland unter Berücksichtigung der Fassung, in der die in den §§ 1 bis 7 dieses Artikels aufgeführten Vorschriften im Saarland anzuwenden sind, und zwar a...
-
RAG 21 § 9 (Law)
(1) In der gesetzlichen Unfallversicherung werden aus Anlaß der Veränderung der durchschnittlichen Bruttolohn- und -gehaltssumme zwischen den Kalenderjahren 1976 und 1977 die vom Jahresarbeitsverdiens...
-
RAG 21 § 12 (Law)
In der Altershilfe für Landwirte werden entsprechend der Veränderung der Renten in der Rentenversicherung der Arbeiter bis zum Jahre 1981 die in § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über eine Altershilfe fü...
-
RAG 21 § 15 (Law)
-
-
RAG 21 § 3 Inkrafttreten (Law)
Es treten in Kraft: ... die übrigen Vorschriften am Tag nach der Verkündung.
-
RAG 21 Anlage zu Artikel 1 § 3 (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1978, 1094 Höchstgrenzen nach Artikel 2 § 34 des Arbeiterrente...
-
RAG 21 § 2 Berlin-Klausel (Law)
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14...