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AufenthG 2004 § 50 Ausreisepflicht (Law)
(1) Ein Ausländer ist zur Ausreise verpflichtet, wenn er einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt und ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei nicht ode...
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AufenthG 2004 § 91f Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie 2009/50/EG innerhalb der Europäischen Union (Law)
(1) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterrichtet als nationale Kontaktstelle im Sinne des Artikels 22 Absatz 1 der Richtlinie 2009/50/EG die zuständige Behörde eines anderen Mitgliedstaate...