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Vorlagebeschluss vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 6/17 (Urteil)
...IX ZR 239/07 - BGHZ 183, 77 Rn. 9). Dies gilt erst recht für bloße Rechenschritte. Der konkreten Berechnungsweise für eine Vorfrage des Entscheidungsausspruchs kommt daher keine formale Bindungswirkun...
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Vorlagebeschluss vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 7/17 (Urteil)
...IX ZR 239/07 - BGHZ 183, 77 Rn. 9). Dies gilt erst recht für bloße Rechenschritte. Der konkreten Berechnungsweise für eine Vorfrage des Entscheidungsausspruchs kommt daher keine formale Bindungswirkun...
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Vorlagebeschluss vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 5/17 (Urteil)
...IX ZR 239/07 - BGHZ 183, 77 Rn. 9). Dies gilt erst recht für bloße Rechenschritte. Der konkreten Berechnungsweise für eine Vorfrage des Entscheidungsausspruchs kommt daher keine formale Bindungswirkun...
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Vorlagebeschluss vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 4/17 (Urteil)
...IX ZR 239/07 - BGHZ 183, 77 Rn. 9). Dies gilt erst recht für bloße Rechenschritte. Der konkreten Berechnungsweise für eine Vorfrage des Entscheidungsausspruchs kommt daher keine formale Bindungswirkun...
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Vorlagebeschluss vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 56/16, 2 C 57/16, 2 C 58/16, 2 C 56/16, 2 C 57/16, 2 C 58/16 (Urteil)
...IX ZR 239/07 - BGHZ 183, 77 Rn. 9). Dies gilt erst recht für bloße Rechenschritte. Der konkreten Berechnungsweise für eine Vorfrage des Entscheidungsausspruchs kommt daher keine formale Bindungswirkun...
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Vorlagebeschluss vom Bundesverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 C 8/17 (Urteil)
...IX ZR 239/07 - BGHZ 183, 77 Rn. 9). Dies gilt erst recht für bloße Rechenschritte. Der konkreten Berechnungsweise für eine Vorfrage des Entscheidungsausspruchs kommt daher keine formale Bindungswirkun...