2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
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ALG § 125 Beginn, Änderung, Ruhen und Ende von Landabgaberenten (Law)
(1) Für Beginn, Änderung, Ruhen und Ende einer Landabgaberente gelten § 99 Abs. 2, § 100 Abs. 1 und 3 sowie § 102 Abs. 5 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und § 30 Abs. 2 entsprechend. (2...
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ALG § 13 Renten wegen Erwerbsminderung (Law)
(1) Landwirte haben Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn 1. sie teilweise erwerbsgemindert nach § 43 des S...