2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
AO 1977 § 141 Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger (Law)
(1) Gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, die nach den Feststellungen der Finanzbehörde für den einzelnen Betrieb 1. ...
-
AO 1977 § 94 Eidliche Vernehmung (Law)
(1) Hält die Finanzbehörde mit Rücksicht auf die Bedeutung der Auskunft oder zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Auskunft die Beeidigung einer anderen Person als eines Beteiligten für geboten, so...