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AO 1977 § 176 Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden (Law)
(1) Bei der Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids darf nicht zuungunsten des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden, dass 1. ...
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AO 1977 § 16 Sachliche Zuständigkeit (Law)
Die sachliche Zuständigkeit der Finanzbehörden richtet sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Gesetz über die Finanzverwaltung.