2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
BEG § 222 (Law)
Die Revision kann nicht darauf gestützt werden, daß die Entscheidung auf der Verletzung landesrechtlicher Vorschriften beruht.
-
BEG § 92 (Law)
(1) Auf die Kapitalentschädigung finden die §§ 75, 76 Abs. 1, 2 und 4, §§ 78 bis 80 entsprechende Anwendung. (2) Hat der Verfolgte keinen Anspruch oder keine Anwartschaft auf eine lebensläng...