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AMG 1976 § 93 Mehrere Ersatzpflichtige (Law)
Sind mehrere ersatzpflichtig, so haften sie als Gesamtschuldner. Im Verhältnis der Ersatzpflichtigen zueinander hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den U...
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AMG 1976 § 35 Ermächtigungen zur Zulassung und Freistellung (Law)
(1) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. (weggefallen) ...