2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
ALG § 92 Beitragszeiten von Ehegatten und mitarbeitenden Familienangehörigen (Law)
(1) Für den Ehegatten gelten für die Ehezeit in der Zeit vom 1. Oktober 1957 bis 31. Dezember 1994, für die der andere Ehegatte Beiträge als Landwirt nach § 14 des Gesetzes über eine Alte...
-
ALG § 43 Interne und externe Teilung (Law)
(1) Zum Ausgleich der nach diesem Gesetz erworbenen Anrechte findet zwischen den geschiedenen Ehegatten die interne Teilung nach dem Versorgungsausgleichsgesetz und den ergänzenden Vorschriften dieses...