Versäumnisurteil vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZR 256/14 (Urteil)
...bs. 1 Satz 1 BGB, weil der Kaufvertrag nicht wegen groben Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung sittenwidrig sei. Dem nach Abzug der Erwerbsnebenkosten in Höhe von 7.631,06 € verbleibe...