Urteil vom Bundesgerichtshof (1. Strafsenat) - 1 StR 317/15 (Urteil)
...kaum konkret quantifizierbare - Anzahl der abgeurteilten Verkaufs- bzw. Abgabemengen aus einheitlichen Vorräten stammen könnten, kann kein unverhältnismäßiger Aufwand verlangt werden, um eventuell ein...