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RheinSchPV 1994 § 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht (Law)
...Verordnung hinaus hat der Schiffsführer alle Vorsichtsmaßregeln zu treffen, welche die allgemeine Sorgfaltspflicht und die Übung der Schiffahrt gebieten, um insbesondere a)...
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RheinSchPV 1994 Anlage 12 (Law)
(ohne Inhalt)
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RheinSchPV 1994 § 8.10 Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die für die Beförderung und Übernachtung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind (Law)
...von Fahrgästen an Bord müssen die Fluchtwege völlig frei von Hindernissen sein. Die Türen und Notausstiege der Fluchtwege müssen von beiden Seiten leicht zu öffnen sein; ...
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RheinSchPV 1994 § 3.15 Bezeichnungen der Fahrzeuge in Fahrt, die zur Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind und deren Schiffskörper eine Höchstlänge von weniger als 20,00 m aufweist (Law)
...von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind und deren Schiffskörper eine Höchstlänge von weniger als 20,00 m aufweist, müssen in Fahrt bei Tag führen: einen gelben Doppelkegel...