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StrlSchV 2001 Anlage V (zu § 25) (Law)
...Vorrichtung eingefügten radioaktiven Stoffen erforderlich sind. 4. Die Aktivität der in die Vorrichtung eingefügten radioaktiven Stoffe darf...
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StrlSchV 2001 § 70 Buchführung und Mitteilung (Law)
...Verbleib von radioaktiven Stoffen unter Angabe von Art und Aktivität Buch zu führen und 3. der zuständigen Behörde den Bestand an radioaktiv...
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StrlSchV 2001 Anlage XV (zu §§ 70, 70a und 71) (Law)
...vgl. Fußnote)
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StrlSchV 2001 § 12 Anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen (Law)
...verpflichtete Person, ihr gesetzlicher Vertreter oder, bei juristischen Personen, Vereinen oder Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die nach Gesetz, Satzung oder Vertrag zur Vertretung oder Gesc...
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StrlSchV 2001 Anlage III (zu §§ 3, 8, 10, 18, 20, 29, 43, 44, 45, 50, 53, 65, 66, 68, 70, 71, 105, 106, 107, 117) (Law)
...Verhältniszahlen aus der vorhandenen Aktivität (A i ) oder spezifischen Aktivität (C i ) und den jeweiligen Frei...
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StrlSchV 2001 Anlage I (zu §§ 8, 12, 17, 21) (Law)
...V) in Verkehr gebracht worden sind, 4. die Verwendung von Vorrichtungen, deren Bauart nach § 25 in Verbindung mit Anlage V Teil A zugelassen...