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Beschluss vom Bundesarbeitsgericht (6. Senat) - 6 AZN 267/14 (Urteil)
...vorliegt. Dabei ist es nicht an die förmlichen Beweismittel des Zivilprozesses gebunden, vielmehr gilt der Grundsatz des Freibeweises (vgl. BGH 9. November 2010 - VI ZR 249/09 - Rn. 4). Das mögliche F...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZR 809/15 (Urteil)
...Vorgesetzten - einen Versorgungsvertrag. Voraussetzung für die Verleihung des Versorgungsrechts ist ferner, daß die gesundheitliche Verfassung eine vorzeitige Pensionierung nicht erwarten läßt. Der Ve...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZR 227/16 (Urteil)
...Vorgesetzten - einen Versorgungsvertrag. Voraussetzung für die Verleihung des Versorgungsrechts ist ferner, daß die gesundheitliche Verfassung eine vorzeitige Pensionierung nicht erwarten läßt. Der Ve...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZR 183/16 (Urteil)
...Vorgesetzten - einen Versorgungsvertrag. Voraussetzung für die Verleihung des Versorgungsrechts ist ferner, daß die gesundheitliche Verfassung eine vorzeitige Pensionierung nicht erwarten läßt. Der Ve...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZR 184/16 (Urteil)
...Vorgesetzten - einen Versorgungsvertrag. Voraussetzung für die Verleihung des Versorgungsrechts ist ferner, daß die gesundheitliche Verfassung eine vorzeitige Pensionierung nicht erwarten läßt. Der Ve...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZR 539/15 (Urteil)
...Vorgesetzten - einen Versorgungsvertrag. Voraussetzung für die Verleihung des Versorgungsrechts ist ferner, daß die gesundheitliche Verfassung eine vorzeitige Pensionierung nicht erwarten läßt. Der Ve...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZR 481/16 (Urteil)
...Vorgesetzten - einen Versorgungsvertrag. Voraussetzung für die Verleihung des Versorgungsrechts ist ferner, daß die gesundheitliche Verfassung eine vorzeitige Pensionierung nicht erwarten läßt. Der Ve...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZR 579/15 (Urteil)
...Vorgesetzten - einen Versorgungsvertrag. Voraussetzung für die Verleihung des Versorgungsrechts ist ferner, daß die gesundheitliche Verfassung eine vorzeitige Pensionierung nicht erwarten läßt. Der Ve...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZR 729/15 (Urteil)
...Vorgesetzten - einen Versorgungsvertrag. Voraussetzung für die Verleihung des Versorgungsrechts ist ferner, daß die gesundheitliche Verfassung eine vorzeitige Pensionierung nicht erwarten läßt. Der Ve...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZR 179/16 (Urteil)
...Vorgesetzten - einen Versorgungsvertrag. Voraussetzung für die Verleihung des Versorgungsrechts ist ferner, daß die gesundheitliche Verfassung eine vorzeitige Pensionierung nicht erwarten läßt. Der Ve...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZR 540/16 (Urteil)
...Vorgesetzten - einen Versorgungsvertrag. Voraussetzung für die Verleihung des Versorgungsrechts ist ferner, daß die gesundheitliche Verfassung eine vorzeitige Pensionierung nicht erwarten läßt. Der Ve...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZR 582/15 (Urteil)
...Vorgesetzten - einen Versorgungsvertrag. Voraussetzung für die Verleihung des Versorgungsrechts ist ferner, daß die gesundheitliche Verfassung eine vorzeitige Pensionierung nicht erwarten läßt. Der Ve...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZR 580/15 (Urteil)
...Vorgesetzten - einen Versorgungsvertrag. Voraussetzung für die Verleihung des Versorgungsrechts ist ferner, daß die gesundheitliche Verfassung eine vorzeitige Pensionierung nicht erwarten läßt. Der Ve...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZR 507/15 (Urteil)
...Vorgesetzten - einen Versorgungsvertrag. Voraussetzung für die Verleihung des Versorgungsrechts ist ferner, daß die gesundheitliche Verfassung eine vorzeitige Pensionierung nicht erwarten läßt. Der Ve...
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZR 172/16 (Urteil)
...Vorgesetzten - einen Versorgungsvertrag. Voraussetzung für die Verleihung des Versorgungsrechts ist ferner, daß die gesundheitliche Verfassung eine vorzeitige Pensionierung nicht erwarten läßt. Der Ve...