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AO 1977 § 359 Beteiligte (Law)
Beteiligte am Verfahren sind: 1. wer den Einspruch eingelegt hat (Einspruchsführer), ...
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AO 1977 § 98 Einnahme des Augenscheins (Law)
(1) Führt die Finanzbehörde einen Augenschein durch, so ist das Ergebnis aktenkundig zu machen. (2) Bei der Einnahme des Augenscheins können Sachverständige zugezogen werden.