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BArtSchV 2005 § 15 Ausgabe von Kennzeichen (Law)
...r nicht zerstört werden können, ihre Lesbarkeit dauerhaft gewährleistet ist, sie nicht erheblich verformt oder geweitet werden können und eine Entfernung nur durch Zerstörung des Ringes oder Verletzun...
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BArtSchV 2005 Anlage 7 (zu § 15 Abs. 3 Satz 1) (Law)
...riftung muss folgende Angaben enthalten: Ausgebender Verein, Angabe zu offenem oder geschlossenem Ring, Jahrgang, Ringgröße, laufende Nummer. Für Greifvogelhybriden ist zusätzlich das Kürzel "HY&...