AKG § 91 Frühere Vertragshilfeentscheidungen, Erledigung anhängiger
Verfahren (Law)
...rd über den Antrag in der Sache selbst entschieden oder wird er zurückgenommen, so ist das Vertragshilfeverfahren erledigt; gerichtliche Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben. Wird der Antrag dur...