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MilchQuotV § 53 Zuteilung von Quoten in den Zwölfmonatszeiträumen 2009/10 bis 2013/14 (Law)
(1) Die Quote, die einem Milcherzeuger am 1. Februar 2010, 1. April 2010, 1. April 2011, 1. April 2012 und 1. April 2013 jeweils zur Verfügung steht, erhöht sich zu dem jeweiligen Zeitpunkt vorbehaltl...
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MilchQuotV § 54 Neuberechnung auf Grund einer Erhöhung nach § 53 (Law)
(1) Die von einer Erhöhung nach § 53 Absatz 1 Satz 1 betroffenen Milcherzeuger erhalten nach Maßgabe des § 35 anlässlich jeder Erhöhung eine Neuberechnung ihrer Quote, die diese Erhöhung gesondert aus...