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BBesG Anlage VI (zu § 53 Absatz 2 Satz 1 und 3 sowie Absatz 3 Satz 1 und 4) (Law)
(Fundstelle: BGBl. 2016, 2585) Auslandszuschlag VI.1 (Monatsbeträge in Euro) ...
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BBesG § 73 Übergangsregelung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung (Law)
...vielfältigt mit dem jeweiligen in § 69e Absatz 3 und 4 des Beamtenversorgungsgesetzes genannten Faktor anzuwenden.