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BDG § 78 Gerichtskosten (Law)
In gerichtlichen Disziplinarverfahren werden Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage zu diesem Gesetz erhoben. Im Übrigen sind die für Kosten in Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsger...
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BDG Anlage (zu § 78) Gebührenverzeichnis (Law)
...vision 30 Verfahren über die Revision im Allgemeinen .......... 2,0 ...
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BDG § 21 Pflicht zur Durchführung von Ermittlungen, Ausnahmen (Law)
(1) Zur Aufklärung des Sachverhalts sind die erforderlichen Ermittlungen durchzuführen. Dabei sind die belastenden, die entlastenden und die Umstände zu ermitteln, die für die Bemessung einer Diszipli...