2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
AuslSchuldAbkAG § 108 (Law)
...visenbewirtschaftungsgesetze zur Ausführung des Abkommens erforderlichen Rechtsverordnungen. Sie bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates. (2) Die ...
-
AuslSchuldAbkAG § 68 (Law)
Der Entschädigungsanspruch nach den §§ 63 bis 65 erlischt, wenn ihn der Entschädigungsberechtigte oder im Falle des § 61 der Gläubiger nicht binnen drei Jahren nach Fälligkeit geltend macht.