2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
BBG 2009 § 108 Beihilfeakte (Law)
(1) Unterlagen über Beihilfen sind als Teilakte zu führen. Diese ist von der übrigen Personalakte getrennt aufzubewahren. Sie soll in einer von der übrigen Personalverwaltung getrennten Organisationse...
-
BBG 2009 § 78 Fürsorgepflicht des Dienstherrn (Law)
Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen. Er sc...