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WiPrO § 122 Gerichtskosten (Law)
In gerichtlichen Verfahren nach diesem Gesetz werden Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage zu diesem Gesetz erhoben. Im Übrigen sind die für Kosten in Strafsachen geltenden Vorschriften des...
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WiPrO Anlage (zu § 122 Satz 1) (Law)
...vision 310 Revisionsverfahren mit Urteil oder mit Beschluss nach § 107a Abs. 3 Satz 1 der ...