2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
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BEG § 138 (Law)
Die Wiedergutmachung für Schaden, den der Verfolgte oder seine Hinterbliebenen in der Sozialversicherung erlitten haben, richtet sich nach den hierfür geltenden besonderen Rechtsvorschrif...
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BEG § 76 (Law)
...Vierteln der Dienstbezüge errechnet, die einem vergleichbaren Bundesbeamten im Zeitpunkt seiner Entlassung zugestanden hätten. Dabei ist an Stelle des Besoldungsdienstalters des Bundesbeamten im Zeitp...