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BBergG § 149 Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung alter Rechte und Verträge (Law)
(1) Nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes bleiben aufrechterhalten 1. Bergwerkseigentum, ...
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BBergG § 90 Wertänderungen, Veränderungen, Begründung neuer Rechtsverhältnisse (Law)
(1) Bei der Festsetzung der Entschädigung bleiben folgende Wertänderungen unberücksichtigt: 1. Werterhöhungen, die ausschließlic...